So siehst es bei der gesetzlichen Rentenversicherung aus
Ab 2012 steigt das Renteneintrittsalter in 18 Stufen von heute 65 Jahre auf 67 Jahre an. D.h. alle die nach 1964 geboren sind haben nur dann Anspruch auf die volle gesetzliche Rente, wenn diese ab 67 ausgezahlt wird. Ausnahmen von dieser Regelaltersgrenze gibt es nur für Arbeitnehmer die 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, schwerbehinderte Menschen, Bergleute die unter Tage arbeiten und natürlich Arbeitnehmer die mit ihrem Arbeitgeber eine Altersteilzeitvereinbarung getroffen haben. Auch die EU-Kommission hat, bereits 2010, die Empfehlung ausgesprochen das Renteneintrittsalter bis 2060 auf 70 Jahre anzuheben. Denn schon heute zahlen nur vier Arbeitnehmer, auf die gesamte EU gerechnet, die Renten bzw. Pensionen von zwei Ruheständlern. Aufgrund der demographischen Entwicklung sind Befürchtungen länger arbeiten zu müssen, in Altersarmut zu leben oder höhere Rentenbeiträge zahlen zu müssen nicht unrealistisch. Und auch die “Fünf Wirtschaftsweisen” bekräftigen in einem im Mai 2011 der Bundesregierung vorgelegten Gutachten, dass die steigende Lebenserwartung im Jahr 2045 ein gesetzliches Renteneintrittsalter von 68 Jahren erfordert und 2060 von 69 Jahren.
Abschläge für Frührente
Abschläge bei der Frührente, wenn man noch nicht einmal eine Vorstellung davon hat, was man später überhaupt an Rente bekommt? Sie bekommen nicht jährlich ein Schreiben der Deutschen Rentenversicherung mit Ihren Renteninformationen? Dann sollten Sie dort schnellstens anrufen und nachfragen, welche Unterlagen für eine s.g. Rentenklärung fehlen. Denn ohne vollständigen Nachweis Ihrer Beschäftigung oder auch Ihrer Erziehungszeiten erhalten Sie keine vollständige Rente.
Für einen vorzeitigen Rentenbeginn müssen Sie für jeden Monat den Sie eher in Rente gehen mit einem Abzug von 0,3 Prozent rechnen. heute mit 60 Jahren in Rente zu gehen, bedeutet also auf 18 Prozent Rente zu verzichten. Laut Rechenformel der Regelaltersgrenze für 2011 hat ein Rentner mit 45 Jahren Erwerbstätigkeit mit einem Durchschnittseinkommen einen Anspruch auf rund 1225 Euro Rente. 18 Prozent würden hier in etwa 220 Euro Rentenabzug bedeuten, den es auszugleichen gilt.
Ihre Möglichkeiten für die private Vorsorge
Dafür stehen Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung – Rentenversicherung, Lebensversicherung oder die staatlich geförderten Altersvorsorgen: Riester-Rente (für Arbeitnehmer) und die Rürup-Rente (für Selbststänige oder Personen mit hoher Steuerlast).
Für welche private Altersvorsorge Sie sich entscheiden, hängt letztlich von Ihrer individuellen Lebenssituation und Ihren persönlichen Bedürfnissen ab. Ihr Alter und somit die Zeit die Sie noch in Ihre Vorsorge investieren können und Ihre Berufstätigkeit, also die Höhe der Beiträge die Sie zahlen können oder bereit sind zu zahlen, spielen eine wichtige Rolle bei der Entscheidung für Ihre Vorsorgeart. Sicherheit oder eine hohe Renditechance mit einem dementsprechend höheren Risiko sind Punkte, die Sie auch in Ihre Überlegungen einfließen lassen sollten. Vergleichen Sie also unterschiedliche Rentenangebote unterschiedlicher Anbieter. Denn grundsätzlich lässt sich nur sagen, dass 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens auch noch für den Ruhestand zur Verfügung stehen sollten, um keine Abstriche in der Lebensqualität machen zu müssen.
Tipp: private Rentenversicherung
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