Die große Kostenfalle “Abovertrag”
Eine der größten Kostenfallen können SMS – Abonnements werden. Gerade Jugendliche tappen oft in die Kostenintensiven SMS-Abos. Häufig werden Klingeltöne, Logos oder SMS Bilder in Jugendzeitschriften beworben. Dabei wird häufig mit einem Preis von 8€ pro Monat geworben. Jedoch beträgt die Laufzeit des Vertrages 1 Jahr und 8€ x 12 Monat ergibt satte 98€. Damit Sie ein solches Abo schnell wieder loswerden sollten Sie die besonderen Kündigungsrechte für Kurzwahldienste beachten.
Noch vor der Kündigung gilt für die Eltern mit minderjährigen Kindern:
Der Abo-Vertrag kann von Ihnen Rückgängig gemacht werden indem Sie nachträglich Ihre Genehmigung verweigern. Dies gilt sowohl für den Fall, dass Sie ihrem Kind ein Vertragshandy oder auch ein Prepaid Handy zur Nutzung überlassen.
Ausnahme: Handelt es sich bei dem in Anspruch genommenen Dienst nicht um ein Abo sondern um eine einzelne Bestellung sind solche SMS vom so genannten “Taschengeldparagrafen” (§110 BGB) gedeckt.
Bedeutet: Stellen Sie ihrem Kind ein Handy zur Verfügung , so müssen Sie auch damit rechnen das es sein Taschengeld für so genannte Premium SMS verwenden wird.
TIPP!
Um einen größeren Schaden schon vorab vermeiden zu können, sollten Sie Ihrem minderjährigen Kind höchstens ein Prepaid Handy überlassen. Hier hat man eine volle Kostenkontrolle, da nur ein bestimmtes Guthaben verfügbar ist.